Friedrich v. Weichs

Rechtsanwalt & Notar
Fachanwalt für Familienrecht
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Anwaltliche Tätigkeit

Der Rechtsanwalt ist ein unabhängiges Organ der Rechtspflege (§1 BRAO).
In meiner Kanzlei finden Sie Hilfe und rechtlichen Beistand in folgenden Rechtsgebieten.
Selbstverständlich berate und vertrete ich Sie aber auch in darüber hinaus gehenden Rechtsgebieten.
Es kann vorkommen, dass ich für ein besonderes Anliegen nicht die unbedingt nötige Fachkompetenz habe. In einem solchen Fall helfe Ihnen gerne bei der Suche nach einer spezialisierten Kollegin oder einem Kollegen. Sprechen Sie mich doch einfach an.

Familienrecht

Als Fachanwalt für Familienrecht vertrete ich Sie rund um Ehe und Familie.
Keine Familiensache ist wie die andere und oft bedeutet die Annahme eines familienrechtlichen Mandats den Beginn einer langen vertrauensvollen Zusammenarbeit. Gemeinsam mit meinen Mandantinnen oder Mandanten entwickele ich eine Strategie und ordne die neue familiäre Situation.

Dazu gehören die Sicherung der finanziellen Verhältnisse und, soweit erforderlich, die Regelung der elterlichen Sorge und des Umgangs mit den Kindern. Im nächsten Schritt begleite ich durch das Scheidungsverfahren und regele mit Ihnen die Vermögensangelegenheiten (Vermögensauseinandersetzung, Zugewinnausgleich etc.)
Ändern sich die Einkommensverhältnisse eines Elternteils, lohnt es sich häufig, Unterhaltsverpflichtungen neu zu überprüfen.

Familienrechtliche Auseinandersetzungen setzen meist alle Beteiligten in der Familie stark unter Druck. Und jeder Mensch reagiert anders auf eine solche Belastung. Mir ist es wichtig, mit allen Beteiligten frühzeitig eine einvernehmliche Lösung zu finden, um die ohnehin schwierige Lage gütlich zu beenden. Gelingt das nicht, gehe ich im Interesse meiner Mandantin oder meines Mandanten den Weg zu Gericht.

Besonders am Herzen liegt mir in Familiensachen immer das Wohl der Kinder. Ihnen gilt mein besonderer Schutz, um sie so weit wie möglich von der belastenden Situation abzuschirmen.

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